AGB, die bei Vertragsabschluss gültig sind

 

1. Vertragspartner

 

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen der Firma megadance2 und seinen Vertragspartnern (Kunden). Ein Vertrag zwischen megadance2 und dem Kunden, kommt sowohl bei mündlicher oder jedweder schriftlichen Buchung- auch per e-mail, WhattsApp, facebook etc. zustande. In all diesen Fällen gelten die genannten 

AGB.

 

2. Allgemeines

 

Die Firma megadance2 verpflichtet sich bei seinem Engagement, sich den ortsüblichen Anforderungen anzupassen und sein Bestes zu leisten. Auf Wunsch auch mit anlassgemäßer Kleidung. Die Gage bzw. Honorar richtet sich nach dem im Vorgespräch verhandeltem Preis

 

3. Rücktritt vom Vertrag

 

Nach Vertragsabschluss ist ein Rücktritt seitens des Kunden möglich, jedoch werden dann 40% des ausgemachten Preises erhoben. Sollte es nach Absagen seitens des Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werde die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens der Firma megadance2 ist nur möglich durch höhere Gewalt wie z.B.:    technisch bedingte Ausfälle, Krankheit, Unfall oder Tod. In diesem Fall wird (außer bei Tod), ein gleichwertiger Ersatz bzw. DJ-Partner von der Firma megadance2 gestellt.

 

4.Haftung

 

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die Firma megadance2 verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern der Firma megadance2, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des Schädigers sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt. Sofern Fa. megadance2 durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

 

4.1. Das Equipment von Megadance2 ist DAUERHAFT durch entsprechendes Personal, auch außerhalb der 
Veranstaltungszeit gegen Vandalismus und Diebstahl zu sichern. Sollte trotz entsprechender Sicherung 
Schaden am Equipment durch Vandalismus oder Diebstahl entstehen, haftet der Veranstalter für den 
entstandenen Schaden in Höhe des Neupreises

 

5. Zahlung

 

Sie erhalten am Tag der Veranstaltung eine Rechnung, welche von der Umsatzsteuer unberührt bleibt lt. §19, da es sich bei der Firma megadance2 um ein Kleinunternehmen handelt. Unstimmigkeiten mit Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort besprochen werden. Es besteht im nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückhalt der vereinbarten Gage.

 

6. Verpflegung/Getränke/Spesen

 

alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind separat abzusprechen.

 

7. Zufahrt/Parkplatz

 

Für den Ein- und Ausladevorgang des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größeren Distanzen zum Auftrittsort oder das Tragen in andere Stockwerke ohne Fahrstuhl wird ein Mehraufwand von 50,00€ berechnet. Ein PKW-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist von Veranstalter zu gewährleisten.

 

8. GEMA-Gebühren

 

Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen privaten Veranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr

 

9. Aufzeichnungen von Videos/Fotos und Teilen von Werbung

 

Die Firma megadance2 behält sich das Recht vor, Aufzeichnungen Ihrer Veranstaltung durchführen zu dürfen. Diese Mitschnitte bzw. Bilder wird die Firma megadance2 mit Ihrem Einverständnis zu Werbezwecken auf der Website und dem Facebook/Instagram/YouTube/TikTok Profil vom DJ Maik- megadance2 veröffentlichen. Ebenfalls erlaubt sich die Firma megadance2, geschaltete Werbung Ihrer öffentlichen Veranstaltung auf dem Instagram/TikTok und Facebook Profil zu teilen. Für eventuelle Urheberrechtsansprüche- und Verletzungen kann jedoch nicht die Firma megadance2 oder DJ Maik verantwortlich gemacht werden- ausschließlich, die Person/Verein/Firma, die die Werbung erstmals veröffentlicht/erstellt hat.

 

10. Salvatorische  Klausel: 

 

Sollte einer der Punkte dieses Vertrages ungültig sein, so wird die Gültigkeit des 
restlichen Vertrages hiervon nicht berührt. Es gilt dann ein Punkt vergleichbaren Inhalts oder es gelten 
branchenübliche Regelungen.

 

11. DJ Bewertung

 

Es wäre der Firma megadance2 ein Wunsch, wenn Se nach erfolgreich beendeter Veranstaltung ein kurzes Feedback/Bewertung bei Google oder Facebook hinterlassen würden.

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